mecklenburg-vorpommern
windpark lüssow - schmatzin
Die Projektpartner Enertrag, wpd onshore und naturwind planen den Bau von acht Windenergieanlagen im Windpark Lüssow - Schmatzin im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Die Fläche dafür befindet sich im Entwurf für die Teilfortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern und liegt südlich des Ortes Ranzin und nördlich von Lüssow. Das vorgesehene Windeignungsgebiet hat eine Größe von 56 Hektar. Die Projektpartner wollen 2020 einen Antrag auf Genehmigung stellen.
Geplant sind acht Anlagen des Typs General Electric GE 5.5-158. Jede Anlage hat eine Nennleistung von 5,5 MW. Dieser Anlagentyp gehört damit zu den ertragsstärksten im Binnenland. Mit einer einzigen Windenergieanlage dieses Typs können 5.000 Haushalte mit regenerativem Strom versorgt werden. Der geplante Windpark würde damit grünen Strom für 40.000 Haushalte liefern und jährlich rund 75.000 Tonnen Kohlenstoffdioxid einsparen.
Baustatus
Genehmigungsantrag 2020 geplant
Anlagentyp
8 GE 5.5-158
Leistung
44 MW
Projektpartner
Enertrag, wpd onshore
Standort
Das künftige Windeignungsgebiet liegt zwischen den Orten Ranzin und Lüssow und befindet sich zum großen Teil in der Gemarkung der Stadt Gützkow. Ein kleiner Teil gehört zur Gemeinde Schmatzin.
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Weitere informationen
Kein nächtliches Dauerblinken im Windpark
Im Windpark Lüssow - Schmatzin soll eine so genannte bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung zum Einsatz kommen. Sie ermöglicht es, dass die vorgeschriebene nächtliche Kennzeichnung von Windenergieanlagen zu 95 Prozent ausgeschaltet sein wird.
Windenergieanlagen, die mehr als 100 Meter hoch sind, müssen als Luftfahrthindernis gekennzeichnet sein. In der Praxis bedeutet das, dass die Anlagen nachts rot blinken. Manche Anwohner stören sich am Dauerblinken. Beim Einsatz einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung werden die Blinklichter nur dann eingeschaltet, wenn sich ein Luftfahrzeug nähert.
Unser Projektpartner Enertrag im Windparkprojekt Lüssow - Schmatzin verfügt über seine Unternehmenstochter Dark Sky über ein eigenes System zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung. Solche Systeme werden in Zukunft Pflicht sein in Deutschland, hat der Gesetzgeber festgelegt.
Teilhabe für Kommunen und Anwohner des Windparks
Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V verpflichtet Projektträger dazu, Einwohner und Kommunen in einem Umkreis von fünf Kilometer um einen Windpark an den Erlösen der Windenergieanlagen zu beteiligen. Dies kann entweder in Form von Gesellschaftsanteilen erfolgen, die zum Kauf angeboten werden. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit einer Ausgleichsabgabe für Kommunen in Kombination mit einem Sparprodukt für Einwohner.
Welche Teilhabemöglichkeit angeboten wird, entscheiden die Projektträger in Absprache mit den Kommunen. Das Teilhabeangebot muss nach der Inbetriebnahme des Windparks erfolgen.
Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V wurde 2016 von der Landesregierung beschlossen. Mecklenburg-Vorpommern war damit das erste Bundesland, das Teilhabe an Windenergieanlagen verbindlich geregelt hat. Inzwischen hat auch Brandenburg ein Teilhabegesetz. Über eine bundesweit einheitliche Regelung wird noch diskutiert.
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Unser Partner Enertrag organisiert Bürgersprechstunden zum Projekt.
Das Eignungsgebiet weist sehr gute Windbedingungen für eine effiziente Windenergienutzung auf.
Rainer Magdowski, Projektleiter naturwind
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