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Bundestag beschließt EEG-Reform

Die Bundesregierung hat heute mit den Stimmen der Großen Koalition die Novellierung des Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Die Vergütung von Grünstrom wird auf Ausschreibungen umgestellt.

Der Bundestag hat heute eine umfassende EEG-Reform, also des Erneuerbare Energien-Gesetz, beschlossen.

„Jetzt muss man die Erneuerbaren fit für den Markt machen.“

Sigmar Gabriel, Bundeswirtschaftsminister

Ab Januar 2017 wird die EEG-Vergütung auf Ausschreibungen umgestellt, die Einspeisevergütung wird damit nicht mehr staatlich festgelegt. „Jetzt muss man die Erneuerbaren fit für den Markt machen. Wir wollen, dass die in den Wettbewerb kommen“, sagte Wirtschaftsminister Siegmar Gabriel (SPD).

Neben der Umstellung auf Ausschreibungen soll durch diese EEG-Reform der Ausbau der Erneuerbaren künftig noch besser mit dem Ausbau der Stromnetze verzahnt werden. Damit begründet die Große Koalition ihre Entscheidung, mit der Novellierung des EEG auch Ausbauziele für Erneuerbare Energien festzulegen. Dafür steckte die Bundesregierung bereits viel Kritik ein, sowohl von Umwelt- und Branchenverbänden als auch von Stromkonzernen. Das neue EEG bremse die Energiewende aus, statt sie im Geiste des Pariser Klimagipfels zu beschleunigen. Kritiker sehen das Erreichen der Klimaziele in Gefahr.

Eine Umfrage des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft ergab, dass weite Teile der Gesellschaft (86 Prozent) einen schnelleren oder zumindest gleichbleibenden Ausbau der Erneuerbaren Energien wollen. 

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