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Regierung beschließt Sonderausschreibungen

Der Bundestag beschließt nach monatelangem Gezerre das Energiesammelgesetz und damit auch Sonderausschreibungen für die Windenergie.

Der Bundestag hat die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen für Wind- und Solarenergie beschlossen. 2019 bis 2021 wird es zusätzliche Ausschreibungen von 8.000 MW geben, je 4.000 MW für Onshore-Windenergieanlagen und Photovoltaikanlagen. Zusätzlich sollen im gleichen Zeitraum technologieneutrale Innovationsausschreibungen stattfinden.

Dauerblinken von Windrädern in der Nacht hat bald ein Ende: Mit Sonderausschreibungen kommt auch die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung

Mit dem sogenannten Energiesammelgesetz wurde zudem beschlossen, dass Windräder künftig über eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung verfügen müssen. Diese soll zunächst für Neuanlagen verpflichtend eingeführt werden und später auch für Bestandswindparks. Das Dauerblinken der Windenergieanlagen soll damit ein Ende haben und so die Akzeptanz gesteigert werden. Des Weiteren wird das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz bis 2025 verlängert. Um das Energiesammelgesetz wurde monatelang gestritten. 

Das Blinken von Windrädern soll verschwinden. Das hat der Bundestag im Energiesammelgesetz beschlossen.

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